mündliche Prüfung (Master of Science)

Informationen zur mündlichen Prüfung im Anschluss an 'Master of Science- Arbeiten' in der Abteilung Theorie & Praxis der Sportarten

Im Rahmen des Abschlussmoduls des Studiengangs Master of Science muss im Anschluss an die Erstellung der Abschlussarbeit eine mündliche Prüfung (vgl. PO Master of Science §15) abgehalten werden. Die nachfolgenden Informationen finden Sie auch hier als pdf-Dokument.

Welche organisatorischen Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Nach Abgabe der Arbeit steht den Gutachter*innen eine Frist von sechs Wochen zu, um die Arbeit zu bewerten und die Gutachten beim Prüfungsamt einzureichen. Sollte Ihrerseits eine besondere Dringlichkeit bestehen (z. B. Abgabe Zeugnis zwecks Bewerbung o. Ä.), so ist diese sechswöchige Phase zu berücksichtigen. Ein verkürzter Begutachtungszeitraum ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach rechtzeitiger Klärung mit den Prüfer*innen und mindestens vier Wochen vor Abgabe der Arbeit möglich. Sobald die Gutachten beim Prüfungsamt eingetroffen sind, muss innerhalb von vier Wochen die mündliche Prüfung zur Arbeit erfolgen.

Wichtig: Sie sind dafür verantwortlich einen Termin mit beiden Prüfer*innen zu vereinbaren und anschließend die Prüfung beim Prüfungsamt des Fachbereiches 02 anzumelden.

Die Dauer der Prüfung beträgt insgesamt 30 Minuten, die sich wie folgt aufteilen:

  • 10 Minuten für die Präsentation der wichtigsten Aspekte der Arbeit
  • 7 Minuten für Fragen direkt zur Arbeit oder zur Präsentation
  • 13 Minuten für Fragen zu angrenzenden Themenbereichen / verwandten Inhalten aus dem Sportstudium

Was wird in den 10 Minuten für die Präsentation der Arbeit erwartet?

Es wird eine Präsentation über Folien empfohlen – dies ist aber nicht zwingend notwendig. Die Vorbereitung dieses Teils der Prüfung sollte auf maximal zehn Minuten ausgelegt sein und diese Zeit sollte nicht überschritten werden. Da beide Prüfer*innen die Arbeit kennen, sollte die Präsentation inhaltlich so ausgerichtet werden, dass vor allem die folgenden Schwerpunkte angesprochen werden:

  1. Wissenschaftlich begründete Problem- und Zielstellung der Arbeit (max. 1 Folie)
  2. Begründung der Methodik der Arbeit (max. 1-2 Folien)
  3. Präsentation ausgewählter Ergebnisse (max. 1-2 Folien)
  4. Diskussion der Ergebnisse (max. 1 Folie)
  5. Schlussfolgerungen für die Praxis (max. 1 Folie)

Auf weitere Folien (Gliederung o. ä.) sollte verzichtet werden.

Was ist zur 20-minütigen Befragung zu sagen?

Als Anhaltspunkt für mögliche Nachfragen in den ersten sieben Minuten können Kritikpunkte und Anmerkungen aus den Gutachten dienen. Die Gutachten können beim Prüfungsamt (ohne Angabe von Teilnoten) eingesehen werden. Die zu prüfende Person sollte das forschungsmethodische Vorgehen sicher begründen bzw. verteidigen und die Ergebnisse in den aktuellen Forschungsstand einordnen können.

Für den letzten Teil der Prüfung sollte unbedingt geeignete Grundlagenliteratur konsultiert werden, wobei auch auf unterschiedliche Inhalte des Sportstudiums zurückgegriffen werden kann. Darüber hinaus sollte die eigene Arbeit in diesen Kontext eingeordnet, aber auch mögliche Schlussfolgerungen für die (Sport-)Wissenschaft und Transfer in die Sportpraxis diskutiert werden können.

Eventuelle Themeneingrenzungen können nur mit der/m entsprechenden Prüfer*in besprochen werden.