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REGman-Projekttreffen in Mainz

Am 5. und 6. Dezember 2019 tagte die REGman-Projektgruppe in Mainz. Ein zentraler Punkt war die Konkretisierung des zweiten REGman-Workshops, welcher am 13. und 14. Februar in Mainz stattfindet und zu dem das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) herzlich einlädt. Der REGman-Workshop soll den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Sportpraxis und den gegenseitigen Austausch zwischen allen Beteiligten anregen und unterstützen. Die Veranstaltung richtet sich mit praxisnahen Vorträgen, Workshops und Diskussionen insbesondere an Vertreterinnen und Vertreter der Sportpraxis. Weitere Informationen, wie z.B. das Programm und Anmeldemöglichkeiten, finden Sie hier oder in diesem Flyer. Außerdem werden weitere Informationen auch über die Kanäle des BISp (SPORTWISS-Liste, Homepage, YouTube, Facebook, usw.) verbreitet. Das Projektteam freut sich auf den Workshop und alle interessierten Gäste.

Die REGman-Projektgruppe in Aktion.

Im Rahmen des Projektreffens wurde zudem der turnusmäßige Austausch zu methodischen und inhaltlichen Aspekten der geplanten, laufenden und bereits abgeschlossenen Studien durchgeführt. Das Modul zu den aggregierten Fallanalysen wurde aufgearbeitet und der aktuelle Stand der Athletenmonitoring-Plattform REGmon präsentiert und diskutiert.

Downloads & Links

Abteilung Theorie und Praxis der Sportarten:


Allgemeine Informationen des Instituts für Sportwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität


Allgemeine Hinweise der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft

  • Richtlinien zur Manuskriptgestaltung in der Sportwissenschaft (pdf)

weiterführende Links zur Literatur und Literaturrecherche


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mündliche Prüfung (Bachelor of Arts)

Informationen zu mündlichen Prüfungen im Anschluss an Bachelorarbeiten in der Abteilung Theorie und Praxis der Sportarten

Im Rahmen des Abschlussmoduls des Studiengangs Bachelor of Arts muss im Anschluss an die Erstellung der Abschlussarbeit eine mündliche Prüfung abgehalten werden (vgl. PO Bachelor of Arts §16). Die nachfolgenden Informationen finden Sie auch hier als pdf-Dokument.

 

Welche organisatorischen Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Nach Abgabe der Arbeit steht den Gutachter*innen eine Frist von sechs Wochen zu, um die Arbeit zu bewerten und die Gutachten beim Prüfungsamt einzureichen. Sollte Ihrerseits eine besondere Dringlichkeit bestehen (z. B. Einhalten einer Anmeldefrist für das Masterstudium o. Ä.), so ist diese sechswöchige Phase zu berücksichtigen. Ein verkürzter Begutachtungszeitraum ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach rechtzeitiger Klärung mit den Prüfer*innen und mindestens vier Wochen vor Abgabe der Arbeit möglich. Sobald die Gutachten beim Prüfungsamt eingetroffen sind, muss innerhalb von vier Wochen die mündliche Prüfung zur Arbeit erfolgen.

Wichtig: Sie sind dafür verantwortlich einen Termin mit beiden Prüfer*innen zu vereinbaren und anschließend die Prüfung beim Prüfungsamt des Fachbereiches 02 anzumelden.

Die Dauer der Prüfung beträgt insgesamt 20 Minuten, die sich wie folgt aufteilen:

  • 5 Minuten für die Präsentation der wichtigsten Aspekte der Arbeit
  • 6 Minuten für Fragen direkt zur Arbeit oder zur Präsentation
  • 9 Minuten für Fragen zu angrenzenden Themenbereichen / verwandten Inhalten aus dem Sportstudium

 

Was wird in den 5 Minuten für die Präsentation der Arbeit erwartet?

Es kann eine Präsentation über Folien erfolgen – dies ist aber nicht zwingend notwendig. Die Vorbereitung dieses Teils der Prüfung sollte auf maximal fünf Minuten ausgelegt sein und diese Zeit sollte nicht überschritten werden. Da beide Prüfer*innen die Arbeit kennen, sollte die Präsentation inhaltlich so ausgerichtet werden, dass vor allem die folgenden Schwerpunkte angesprochen werden:

  1. Wissenschaftlich begründete Problem- und Zielstellung der Arbeit (max. 1 Folie)
  2. Begründung der Methodik der Arbeit (max. 1 Folien)
  3. Präsentation ausgewählter Ergebnisse (max. 1-2 Folien)
  4. Diskussion der Ergebnisse (max. 1 Folie)
  5. Schlussfolgerungen für die Praxis (max. 1 Folie)

Auf weitere Folien (Gliederung o. ä.) sollte verzichtet werden.

 

Was ist zur 15-minütigen Befragung zu sagen?

Als Anhaltspunkt für mögliche Nachfragen in den ersten sechs Minuten können Kritikpunkte und Anmerkungen aus den Gutachten dienen. Die zu prüfende Person sollte das forschungsmethodische Vorgehen sicher begründen bzw. verteidigen und die Ergebnisse in den aktuellen Forschungsstand einordnen können.

Für den letzten Teil der Prüfung sollte unbedingt geeignete Grundlagenliteratur konsultiert werden, wobei auch auf unterschiedliche Inhalte des Sportstudiums zurückgegriffen werden kann. Darüber hinaus sollte die eigene Arbeit in diesen Kontext eingeordnet, aber auch mögliche Schlussfolgerungen für die Wissenschaft oder die Sportpraxis diskutiert werden können.

Eventuelle Themeneingrenzungen können nur mit der/m entsprechenden Prüfer*in besprochen werden.


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